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24.07.2023

Neuer Ausbildungstarifvertrag ab 01.08.2023

Neuer Ausbildungstarifvertrag

 

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben sich in dieser Woche nach langen Verhandlungen auf einen neuen Tarifvertrag für die Auszubildenden zum 01.08.2023 geeinigt.

Der bisherige Tarifvertrag wurde zuletzt zum 01.02.2022 angepasst.

 

Der Neuabschluss umfasst folgende Eckpunkte:

 

  1. Laufzeit des Tarifvertrages: 01.08.2023 bis 28.02.2025.

 

  1. Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütung:

 

a) In einer ersten Stufe, die vom 01.08.2023 bis 31.12.2024 läuft:

 

  • im 1. Ausbildungsjahr 860 € brutto zuzüglich 50 € steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie, zusammen 910 Euro,
  • im 2. Ausbildungsjahr 945 € brutto zuzüglich 50 € steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie, zusammen 995 Euro,
  • im 3. Ausbildungsjahr 1085 € brutto zuzüglich 50 € steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie, zusammen 1135 Euro.

 

b) In einer zweiten Stufe, die vom 01.01.2025 bis 28.02.2025 läuft:

 

  • im 1. Ausbildungsjahr 930 Euro brutto,
  • im 2. Ausbildungsjahr 1015 Euro,
  • im 3. Ausbildungsjahr 1155 Euro.

                Die Inflationsausgleichsprämie entfällt.

 

  1. ÖPNV-Ticket bzw. Fahrkostenzuschuss: Die Auszubildenden erhalten ab 01.09.2023 verbindlich vom Ausbildungsbetrieb ein „29-Euro-ÖPNV-Ticket“ bereitgestellt. In den Bundesländern, in denen noch kein „29-Euro-ÖPNV-Ticket“ angeboten wird,

haben die Azubis Anspruch auf Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses in Höhe von 29 Euro für Fahrten mit dem ÖPNV bzw. dem PKW zu Tankkosten.

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